- Antrag der Firma Dyckerhoff auf Entfristung der Abbaugenehmigung
a) Der Antrag der Firma Dyckerhoff GmbH/Wiesbaden vom 2.12.2019 auf Enfristung bezieht sich nur auf den Steinbruch Hohne in Lengerich. „…im vorliegenden Antrag wird ausschliesslich die Entfristung der 1999 befristet genehmigten Fläche des Steinbruchs Hohne in Lengerich beantragt.“ (s. Antragsunterlagen, Begleitschreiben ohne Datum) In den vorliegenden Antragsunterlagen wird aber immer von beiden Steinbrüchen gesprochen, d.h. es soll in Kürze ein analoger Antrag auch für Lienen-Höste folgen. Warum diese Aufsplittung der Antragsstellung? Es existiert ein Schwellenwert für die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ab 25 ha Abbaufläche. Der Steinbruch Hohne umfasst 20 ha, der Steinbruch in Lienen-Höste 10 ha. Somit wäre bei gemeinsamer Beantragung beider Steinbrüche (30 ha) auf Entfristung der Grenzwert von 25 ha überschritten und eine UVP wäre Pflicht. Es kann nicht akzeptiert werden, dass durch eine taktische Antragsstellung die gesetzlichen Bestimmungen des UVP Gesetzes ausgehebelt werden.