Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt folgende Änderungen für den Haushaltsentwurf 2021 der Stadt Lengerich:
- Sperrvermerk für die Investitionsmaßnahme Fußgängerbrücke Hohne T-66-0049 (S. 388) über 85.000 € für eine Machbarkeitsstudie und ggf. die Vergabe von Planungsleistungen,solange keine umfangreiche Förderungsmöglichkeit für den Neubau der Fuß-/Radfahrerbrücke vorliegt
Begründung:, Der eingestellte Betrag von 85.000 € darf erst bei Vorlage einer Förderungsmöglichkeit und einer politischen Entscheidung darüber freigegeben werden.
- Sperrvermerk für die Investitionsmaßnahme Parkplatz am Canyon T-66-0040 über 50.000 €, solange kein Mobilitäts- und Touristikkonzept vorliegt.
Begründung: Es macht keinen Sinn, bevor ein Mobilitäts- und Tourismuskonzept vorliegt, schon einen Ort für einen zusätzlichen Parkplatz festzulegen. Genau hier könnte auch mit einer neuen Verkehrsführung ein Strategiewandel ansetzen: z.B. weg von direkter Zufahrt und Parken vor Ort hin zu alternativen Lösungen wie einer Park & Ride- Lösung in der Innenstadt. Dies würde auch den örtlichen Handel und die Gastronomie fördern.
- Sperrvermerk für die Investitionsmaßnahme Parkplatz am Stadion T-66-0064 über 365.000 €bis eine gemeinsame Lösung mit anderen Nutzer*innen gefunden ist.
Begründung: Erst wenn klar ist, in welchem Umfang sich andere Nutzer*innen des Parkplatzes sich an der Finanzierung der Maßnahme beteiligen und nach einer sich daran anschließenden politischen Entscheidung, darf diese Maßnahme freigegeben werden.
- Umbenennung der Maßnahme Videoüberwachung Schulhof/Sportfeld am Schulgebäude Margarethenstraße (S. 86 im HH 2021) in „Maßnahmen zur Entwicklung des Sozialraums an der Margarethenstraße“
Begründung: Die Rechtmäßigkeit einer nachschulischen Videoüberwachung ist in Bezug auf Datenschutz seitens der Verwaltung noch gar nicht geklärt worden. Außerdem halten wir das Instrument der Videoüberwachung ohne vorherige Sozialraumanalyse für voreilig und oberflächlich.
Zu der Erstellung eines Integrationskonzept, welches für 50.000 € im Haushalt eingestellt ist, fordern wir:
- dass alle Synergieeffekte bei der Erstellung eines Intergrationskonzeptes genutzt werden,
- dass das Integrationskonzept keine Doppelstrukturen schafft, sondern, wenn vorhanden, abschafft,
- dass es sich am Bedarf vor Ort orientiert,
- dass alle Akteure (freie Träger) mit ins Boot genommen werden
- und dass es eine begleitende politische Debatte im Sozialausschuss und Entscheidung zum Integrationskonzept geben wird.