Resolution zur Änderung des §8 Kommunalabgabengesetzes NRW an die Landesregierung NRW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Möhrke, sehr geehrte Ratsmitglieder, die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen schlägt folgende Resolution zur Änderung des §8 Kommunalabgabengesetzes NRW an die Landesregierung NRW vor:
Beschlussvorschlag:
Wir fordern von der Landesregierung NRW eine sorgfältige Prüfung der verschiedenen Lösungsansätze, um letztlich sowohl die notwendigen Investitionen in die kommunale Infrastruktur zu erhalten, die kommunalen Haushalte nicht zusätzlich zu belasten als auch unzumutbare finanzielle Belastungen der Eigentümer*innen zu verhindern.
Folgende Fragen sind daher zu klären:
• Wie kann eine auskömmliche Kompensation der kommunalen Einnahmen dauerhaft gesichert werden, wenn Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden (Regelungen und Erfahrungen in anderen Bundesländern)? • Gibt es in den anderen Ländern Regelungen zur Begrenzung des Beitrags auf Höchstsätze und wie sehen diese ggf. aus? Wäre eine solche Regelung in NRW möglich? Gibt es Vorgaben der Rechtsprechung zu Höchstgrenzen?
• Inwieweit und mit welchen fiskalischen Folgen wurde zwischen den verschiedenen Funktionen einer Straße unterschieden (beispielsweise Anliegerstraße, Anliegerstraße mit geringem Durchgangsverkehr, Nebenstraße mit Durchgangsverkehr, Hauptstraße mit hohem Anteil an Durchgangsverkehr)?
• Gibt es in anderen Bundesländern Kriterien für den Erlass von Beiträgen, z.B. für den Fall, dass die ansonsten abzurechnende Straße eine Sammelfunktion hat und Verbesserungen der Allgemeinheit dienen? Wie sehen diese aus?
• Gibt es in anderen Bundesländern Kriterien für den Erlass von Beiträgen für z.B. Fälle, in denen eine nach Baugesetzbuch erstmalig abgerechnete Straße mehr als 20 Jahre später deswegen verbreitert und mit einem Bürgersteig ausgestattet wird, weil ein dahinter liegendes neues Wohngebiet mit Kindergarten erschlossen werden soll?
Begründung:
Sowohl die Resolution der SPD als auch die Beschlussvorlage der Verwaltung tragen nicht dazu bei, eine sorgfältige Prüfung der verschiedenen Lösungsansätze für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes durchzuführen. Wir brauchen eine sachliche Auseinandersetzung auf der Grundlage von Fakten, damit sowohl die Finanzierung für die Kommunen auskömmlich gesichert werden kann, als auch Ungerechtigkeiten gegenüber den Eigentümer*innen ausgeräumt werden.