Antrag zur Erstellung und Fortführung eines Gewerbeflächenkatasters

Antrag zur Erstellung und Fortführung eines von allen Bürgern und Bürgerinnen einsehbaren Katasters zu verfügbaren Gewerbeflächen und eine regelmäßige Information der Verwaltung im Rat, über die an Flächen interessierten Unternehmen. Hiermit beauftragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung, ein öffentliches Kataster zu verfügbaren Gewerbeflächen zu erstellen und fortzuführen. Des Weiteren wird die Verwaltung damit beauftragt, dem Rat jährlich Bericht zum Stand der verfügbaren Flächen und der in den letzten 12 Monaten aufgelaufenen Anfragen nach Gewerbeflächen zu erstatten.

Begründung: Der Flächenverbrauch in Deutschland liegt auf einem hohen Niveau. Täglich werden bundesweit rechnerisch 74 Hektar verbraucht. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung will diesen Wert bis zum Jahr 2020 bundesweit auf 30 Hektar pro Tag reduzieren.

In Nordrhein Westfalen gehen im langjährigen Mittel täglich rund 10 Hektar wertvolle Natur- und Freifläche verloren. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche nimmt inzwischen bereits einen Anteil von 22,75% an der gesamten Landesfläche ein. Langfristiges Ziel bleibt es, aus demografischen Gründen, zum Schutz der landwirtschaftlichen Flächen, der Nachhaltigkeitsstrategie und auch zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Standortes NRW, zu einem Flächenverbrauch von „Netto-Null“ zu kommen.

Hinzu kommt, dass die Ausweisung von Gewerbeflächen aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten im Stadtgebiet Lengerich immer eine Belastung von Menschen bedeutet. Die Belastungen der Menschen, die in den potenziell als Gewerbegebiet in Frage kommenden Flächen leben, sollen auf ein Minimum reduziert werden.

Der Rat der Stadt Lengerich will diesem Nachhaltigkeitsgedanken der Bundes- und der Landesregierung folgen. Das beantragte Gewerbeflächen – und Interessentenkataster soll der Politik die notwendige Grundlage für eine fundierte Entscheidung zur Ausweisung weiterer Gewerbeflächen liefern.

Inhalt des Katasters sollten folgende Angaben sein:

– Zu den Flächen: Lage und Größe bereits ausgewiesener Flächen, Besitzverhältnis (anonymisiert), Nutzungseinschränkungen, Nutzungsmöglichkeiten, Zeitfenster der Erschließbarkeit.

– Zu den Anfragen: Datum der Anfrage, Betriebsart, Herkunft des Unternehmens (lokal oder auswärtig), Flächenbedarf, geplante Anzahl der Arbeitsplätze, wie konkret war die Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen Anne Engelhardt

Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen