Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schilling,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir beantragen ergänzend zu der vorliegenden Fassung der Allgemeinverfügung und der Hebesatzsatzung folgende Änderungen:
- Die Einführung der Grundsteuer C soll beschlossen werden mit Wirkung zum
01.01.2027. - Die Härtefallregelungen nach § 227 AO sollen ausformuliert und rechtssicher Bestandteil der Hebesatzsatzung sein. Alternativ kann die Härtefallregelung auch in einer Verwaltungsvorschrift festgehalten werden, die dem Rat bis zum 30.04. zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
- Die Verwaltung erarbeitet bis zum 30.06.2026 eine Vorkaufssatzung nach § 25 BauGB und legt sie dem Rat zur Beschlussfassung vor.
- Zudem beantragen wir eine jährliche Evaluation, ob die Maßnahme bewirkt, dass die infrage kommenden Baugrundstücke bebaut und so der vorgesehenen Nutzung zugeführt werden. Die Verwaltung legt dem Rat jeweils zum 30.11. eine Evaluation vor mit:
- Anzahl betroffener Grundstücke
- Anzahl der Bebauungen bzw. Veräußerungen
- Steueraufkommen
- Härtefallanträge und Entscheidungen
- Empfehlung zur Fortführung oder Anpassung
Erläuterung
Grundsätzlich befürworten wir aus ökologischen Gründen jedes Instrument, dass eine Nachverdichtung der Bebauung fördert und eine Zersiedelung und Versiegelung des ländlichen Raums verhindert, das Potenzial an unbebauten Grundstücken ist hoch, die Wohnraummangellage in unserer Stadt erwiesen.
Die betroffenen Eigentümer:innen von Baugrund wurden am 17.11. 2025 durch die Verwaltung informiert und die Allgemeinverfügung lässt auch bei Widerspruch keine Aufschiebung der Zahlungsverpflichtung zu.
Die Fraktion möchte Eigentümer:innen von Baugrundstücken jedoch nicht so kurzfristig mit finanziellen Belastungen konfrontieren und Zeit geben, die Grundstücke zu veräußern oder zu bebauen. Des Weiteren können offene Fragen der Eigentümer:innen geklärt werden, ob das jeweilige Grundstück nach Form, Lage, Größe und Erschließung als Bauland geeignet ist. Auch kann Kontakt zur Finanzverwaltung aufgenommen werden für eine Neubewertung, sofern das Grundstück als Grundstückserweiterung und als Gartenland genutzt wird.
Gleichwohl sehen wir die Erhebung dieser Steuer als gerechtfertigt an, für die Schaffung von baureifen Grundstücken geht die Kommune mit Haushaltsmitteln in Vorleistung, mit Planung, Erteilung von Baurecht und der Herstellung der erforderlichen Infrastruktur wie sämtlichen Versorgungsleitungen und Zuwegung zu Grundstücken.
Jeder neu geschaffene Quadratmeter Bauland erfordert eine Investition von mindestens 60€ bis hin zu 180€. Somit sind in 11 Hektar Bauland mindestens 6,6 Millionen Euro gebunden und amortisieren sich nicht, solange die vorgesehene Nutzung ausbleibt.
Diese Haushaltsmittel stehen dann an anderer Stelle nicht mehr zur Verfügung!
Die jährliche Evaluation ermöglicht datenbasierte Anpassungen. Die Vorkaufssatzung gibt der Stadt bei strategisch wichtigen Grundstücken ein Vorkaufsrecht. Die Härtefallregelung schafft Gerechtigkeit für Eigentümer:innen mit objektiven Hinderungsgründen.
Mit freundlichen Grüßen

Marion Krasting
Fraktionsvorsitzende