Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Lengerich lehnt die Einführung der Bezahlkarte für ab. Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Praxis der Leistungsauszahlung beizubehalten und von der sog. „Opt-Out-Regelung“ Gebrauch zu machen.
Begründung
Am 18. Dezember 2024 hat der Landtag NRW die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen. Die Bezahlkarte soll Verwaltungsvereinfachungen bringen und Mittelabflüsse von den Leistungsberechtigten ins Nicht-EU-Ausland entgegenwirken. Gerade der zweite Punkt wird immer wieder herangezogen, um eine vermeintliche abschreckende Wirkung zu konstruieren. Die von der Ministerpräsidentenkonferenz erhofften Effekte zur Begrenzung von Migration oder Reduktion vermeintlicher Pull Faktoren kann die Bezahlkarte allerdings nicht erfüllen, da es praktisch keine empirischen Belege für die angeblichen Pull-Faktoren durch Asylbewerberleistungen gibt.
Mit der Opt-Out-Regelung können Kommunen entscheiden, die Bezahlkarte bei sich nicht einzuführen. So ist sichergestellt, dass Kommunen die Möglichkeit haben, an bürokratieärmeren und integrationsfördernden Girokontenmodellen festzuhalten. Keine Bezahlkarte kann besser sein als ein Girokonto. Und in aller Regel gibt es in den Kommunen bereits reibungslos funktionierende Abläufe, bei denen die Geflüchteten ihre Leistungen über reguläre Bankkonten erhalten.
In diesen Fällen würde eine Bezahlkarte nicht zu einer Entlastung der Verwaltungsabläufe führen, sondern durch Doppelstrukturen bürokratischen Mehraufwand erzeugen und zeitliche sowie personelle Ressourcen der Mitarbeitenden binden. Mit Blick auf die Arbeitslast im Bereich Asylangelegenheiten lehnen wir diesen zusätzlichen Aufwand ab. Für die Stadt Lengerich ist kein Vorteil in der Umstellung auf das Bezahlkartensystem erkennbar. Darüber hinaus betrachten wir als GRÜNE Ratsfraktion die Bezahlkarte für Asylbewerber nach Zuweisung in unseren Ort als sehr fragwürdig. Die Würde und Selbstbestimmung von Geflüchteten werden massiv eingeschränkt. Die Bezahlkarte grenzt vom Alltagsleben aus, denn an vielen Stellen wird weiterhin nur Bargeld akzeptiert (Flohmarkt, Secondhand-Läden etc.). Damit würde die vorgesehene Bezahlkarte das Ankommen und die Integration erschweren und rein gar nichts verbessern. Ein klassisches Girokonto bedeutet mehr Selbstbestimmung und erleichtert insbesondere die Integration in den Arbeitsmarkt, auf die wir dringend angewiesen sind.
Abschließend möchten wir auf die Rechtsunsicherheit bzgl. der Bargeldobergrenze hinweisen: So haben die Sozialgerichte Hamburg (S 7 AY 410/24 ER) und Nürnberg (S 11 AY 15/24 ER und S 11 AY 18/24 ER) diese Begrenzung per Eilentscheidung als rechtswidrig eingestuft. Wenn die Sozialgerichte in NRW der Argumentation folgen, ist ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand zu erwarten.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bärbel Brengelmann-Teepe